| | | Biologische KrebstherapieDie Krebstherapie wurde in den vergangenen 50 Jahren dominiert von der klassischen schulmedizinischen Vorgehensweise: ”Operation, Chemo-, Strahlentherapie” (tumordestruktive Maßnahmen). Alle 3 Maßnahmen konzentrieren sich auf die Vernichtung und Beseitigung entarteten Gewebes. Das ist prinzipiell in Ordnung, wenn die Ergebnisse am Ende stimmen würden, was die Heilerfolge betrifft, und der Grundsatz primum nihil nocere (zunächst nicht schaden) gewahrt wäre. Jedoch musste festgestellt werden, dass die Anwendung der tumordestruktiven Maßnahmen die Krebsmortalität der letzten 20 Jahre in den USA nicht senken konnte. Bei dieser Vorgehensweise, die auf der rein körperlichen Ebene abläuft, also seelische und geistige Komponenten völlig außer Acht lässt, übergeht die vorherrschende Onkologie den gewichtigen Anteil der regulativen Kräfte unseres Organismus. Dass seelische und geistige Aspekte zur Entstehung von Krebserkrankungen beitragen, wird heute immer offensichtlicher. Es ist in weiteren Untersuchungen dargelegt worden, dass seelische und geistige Aspekte in der Nachfolgetherapie von Krebskrankheiten einen zusätzlichen therapeutischen Aspekt haben. Das versagende Immunsystem, das es aus vielfältigen Gründen nicht mehr schafft, bösartige Zellen, die laufend im menschlichen Organismus entstehen, zu entdecken und abzutöten, ist eine der Hauptursachen der Krebserkrankungen. Im Rahmen der biologischen Krebstherapie soll das körpereigene Immunsystem gestärkt und in die Lage versetzt werden, bösartige oder entartete Zellen zu erkennen und zu vernichten. Dies kann durch die Verabreichung von Mistelpräparaten, Organopeptiden, Vitaminhochdosis- und anderen Infusionen, Mineralstoffen sowie einer gezielten Störfeldbehandlung und Entgiftung erfolgen. Die biologische Krebstherapie gehört zu den naturheilkundlichen Verfahren und wird deshalb im Rahmen der schulmedizinischen Grundversorgung nur selten von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet. Gern erstellen wir Ihnen einen Behandlungs- und Kostenplan auf Basis der Gebührenordnung der Ärzte (GÖÄ). zurück | |